Vorschriften-Zusammenfassung
Notbeleuchtung: Was wird verlangt?
Gebäude müssen bei Gefahr jederzeit rasch und sicher verlassen werden können. Die Fluchtwege müssen dafür zweckmässig gekennzeichnet sein (SR 832.30 Art. 20).
Es ist nicht einfach im Vorschriftenwald den Überblick zu behalten. Wir von HELUX fassen das Wichtigste zusammen.
Wann braucht es Rettungszeichenleuchten?
Die Frage ist: Halten sich in einem Gebäudebereich ortsfremde Personen auf (z.B. Besucher, Gäste, Patienten) oder mehrheitlich Ortskundige (z.B. Bewohner, Personal, Schüler)?
Falls es sich um Ortsfremde handelt, braucht es Rettungszeichenleuchten, die immer leuchten (Dauerschaltung) zur Markierung des Fluchtwegs.
In Bereichen mit Ortskundigen reicht eine Leuchte, die nur bei Stromausfall leuchtet (Bereitschaftsschaltung).
Bei geringer Personenfrequenz genügt nachleuchtendes Schild.
Rettungszeichen müssen den Fluchtweg bei jeder Richtungsänderung, jeder Kreuzung von Fluchtwegen und jeder Fluchttür anzeigen.
Wann braucht es Sicherheitsleuchten?
Sind auf dem Brandschutzplan des Gebäudes Fluchtwege definiert, müssen diese bei Stromausfall eine Sicherheitsbeleuchtung aufweisen (min. 1 Lux). Treppenhäuser werden generell immer als Fluchtwege betrachtet.
Räume mit mehrheitlich ortsfremden Personen, die grösser als 60 m2 Fläche sind (z.B. Empfangs-, Seminar- und Vorführräume, Säle, Turnhallen, Kantinen, etc.) und Besuchertoiletten, müssen mit einer Antipanikbeleuchtung (min. 0,5 Lux) versehen sein.
Das gilt auch für Räume, bei denen vorgesehen ist, dass sich über 300 Personen darin aufhalten können (bspw. Mehrzweckraum).
Für die Antipanikbeleuchtung werden Sicherheitsleuchten eingesetzt.
Ausnahmen
Reine Wohnhäuser brauchen keine Rettungszeichen (nachleuchtende Rettungszeichen empfohlen).
Restaurants und Bars bis 100 m2 Gesamtfläche, bei denen der Haupteingang auch die Fluchttür ist, können eine Rettungszeichenleuchte in Bereitschaft oder ein nachleuchtendes Rettungszeichen verwenden. Bis 100 m2 braucht es auch keine Sicherheitsbeleuchtung (ausser bei unterirdischen Gaststätten).
Kleine Verkaufsgeschäfte bis 60 m2 und (Fest)zelte bis 75 m2 brauchen keine Notbeleuchtung.
Parkings mit Parkflächen grösser als 600 m2 müssen die Türen zu den Fluchttreppen mit Rettungszeichenleuchten in Dauerschaltung kennzeichnen. Bei Parkings für Ortskundige reicht Bereitschaftsschaltung. Die Fahrgassen sollten mit Sicherheitsleuchten ausgerüstet werden.
Die HELUX AG hilft gerne bei der Auslegung. Auch Brandschutzbeauftragte der Gemeinde oder des Kantons stehen beratend zur Seite.