Wartungs- und Kontrollpflichten für Notbeleuchtung in der Schweiz

Pflichten, Prüfintervallen und Verantwortung - worauf Betreiber bei der Wartung achten müssen.

Wartungs- und Kontrollpflichten von Notlichtanlagen in der Schweiz

Notlichtanlagen müssen jederzeit betriebsbereit sein, damit im Ernstfall die Sicherheit gewährleistet werden kann. Deshalb schreiben die Normen regelmässige Wartung und Prüfung zur Sicherung die Funktionsfähigkeit vor. Die Gebäudeeigentümer und Betreiber tragen diese Verantwortung. Alle Wartungs- und Kontrollarbeiten dürfen nur durch entsprechend instruierte oder fachkundige Personen ausgeführt werden und müssen in einem Protokoll dokumentiert werden.


Je nach verwendeter Technologie unterscheiden sich die Prüfanforderungen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Ausführung die Notlichtanlage hat, verlangen Sie die Datenblätter und Dokumentationen des Herstellers. Ansonsten kontaktieren Sie HELUX für eine Vorort-Analyse.

Der genau Beschrieb der Kontrollarten ist unterhalb der Auflistung der Prüfanforderungen für Zentralbatteriesysteme und Einzelakkuleuchten.

Prüfanforderungen Zentralbatterieanlagen

Ohne Überwachung

  • Täglich: Muss die Kontrollanzeige auf Fehlermeldungen kontrolliert werden.
  • Monatlich: Muss eine Funktionskontrolle durchgeführt werden.
  • Halbjährlich: Muss eine Sichtkontrolle durchgeführt werden.
  • Jährlich: Muss ein Kapazitätstest durchgeführt werden.

Mit automatischem Selbsttest, nur Stromkreisüberwachung

  • Täglich: Muss die Kontrollanzeige auf Fehlermeldungen kontrolliert werden. 
  • Monatlich: Muss eine Funktionskontrolle durchgeführt werden.
  • Halbjährlich: Muss eine Sichtkontrolle durchgeführt werden.

Der jährliche Kapazitätstest kann automatisch ausgeführt werden. HELUX empfiehlt jedoch den Kapazitätstest mindestens einmal jährlich durch ein spezialisiertes Unternehmen manuell zu starten und im Anschluss die Batteriespannung jeder einzelnen Batterie zu prüfen. 

Mit automatischem Selbsttest, Einzelleuchtenüberwachung

  • Täglich: Muss die Kontrollanzeige auf Fehlermeldungen kontrolliert werden.
  • Jährlich: Muss eine Sichtkontrolle durchgeführt werden.

Die monatliche Funktionskontrolle wird automatisch ausgeführt. HELUX empfiehlt jedoch mindestens einmal im Jahr manuell die Stromzufuhr der Anlage für 6 Minuten zu unterbrechen, um ein Fehlverhalten des Tests auszuschliessen.
Der jährliche Kapazitätstest kann automatisch ausgeführt werden. HELUX empfiehlt jedoch den Kapazitätstest mindestens einmal jährlich durch ein spezialisiertes Unternehmen manuell zu starten und im Anschluss die Batteriespannung jeder einzelnen Batterie zu prüfen. 

Prüfanforderungen Einzelakkuleuchten

Nothandleuchten und Einzelakku-Leuchten ohne Selbsttest

  • Monatlich: Muss eine Sichtkontrolle und eine Funktionskontrolle durchgeführt werden. 
  • Jährlich: Muss ein Kapazitätstest durchgeführt werden. 

mit Selbsttest und Statusanzeige

  • Jährlich: Muss eine Sichtkontrolle durchgeführt werden. 

Die monatliche Funktionskontrolle wird automatisch ausgeführt. HELUX empfiehlt jedoch mindestens einmal im Jahr manuell die Stromzufuhr der Leuchten für 6 Minuten zu unterbrechen.

Arten der Kontrollen

Der Gesetzgeber sieht folgende regelmässige Kontrollen vor: 

  • Sichtkontrolle
    Auf einem Rundgang wird überprüft, ob alle Notleuchten funktionieren.
    Bei Einzelakkuleuchten wird, falls vorhanden, die Anzeige-LED überprüft.
    Beschädigte Leuchtmittel, leuchtende Statuslampen oder Schmutz werden in einem Prüfbuch protokolliert und die Behebung der Schäden organisiert. 
  • Funktionskontrolle
    Die Leuchten schalten auf Notbetrieb und müssen mindestens 6 Minuten leuchten und danach wieder zurückschalten. 
    Zentralbatteriesystemen mit Einzelleuchtenüberwachung und Einzelakkuleuchten mit Selbsttest führen diesen Test automatisch durch.
    Bei den meisten anderen Zentralbatteriesystem kann der Test an der Anlage gestartet werden ansonsten muss die Stromversorgung zur Anlage für 6 Minuten unterbrochen werden.
    Bei Einzelakkuleuchten ohne Selbsttest muss die Stromversorgung für 6 Minuten unterbrochen werden. 
  • Kapazitätstest
    Dieser Test prüft die volle Betriebsdauer aller Notleuchten. Ist die Leuchtdauer bei Zentralbatterie-Systemen weniger als 80% der Sollzeit (bei einer Nennbetriebsdauer von 60 Minuten sind das 48 Minuten), ist die Batterie zu ersetzen. HELUX empfiehlt die Akkus zu ersetzen, sobald die Nennbetriebsdauer unterschritten wird.
    Einzelakkuleuchten mit Selbsttest führen diesen Test automatisch durch. 
    Zentralbatteriesystemen mit Einzelleuchtenüberwachung können diesen Test ebenfalls automatisch durchführen. Ist kein Batteriemanagementsystem (BMS) installiert sollte im Anschluss an den Kapazitätstest unbedingt die Batteriespannung jeder einzelnen Batterie geprüft werden.

Bei allen Arten der Notbeleuchtung muss alle 5 Betriebsjahre eine Lichttechnische Überprüfung stattfinden. Zudem wird nach 10 Jahren die Notbeleuchtung grundlegend neu bewertet - dabei prüft man Planung, technische Verfügbarkeit und Wirksamkeit unter geänderter Nutzung. 

Prüfbuch Notbeleuchtung Livre de contrôle Libro di controllo


Wartungsverträge von HELUX
Um die zahlreichen Kontrollpflichten sicher zu erfüllen, empfiehlt sich oft ein Wartungsvertrag. HELUX bietet herstellerneutrale Wartungsverträge von Notlichtanlagen an, mit denen Betreiber die jährliche Prüf- und Dokumentationspflichten für den Kapazitätstest einhalten können. 

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